| Sondernewsletter Liebe Mitglieder,
mit diesem Sondernewsletter möchten wir Sie über die Änderungen zum 1. Januar 2022 der über den DGV organisierte Haftpflichtschutz für Golfspieler informieren.
Grundsätzlich ist es Sache jeder einzelnen Golfspielerin bzw. jedes einzelnen Golfspielers zu entscheiden, ob für den Fall, dass beim Golfspiel ein Schaden an Körper, Gesundheit oder Eigentum eines anderen entsteht und hierfür Ersatz zu leisten ist, eine Versicherung abgeschlossen wird. Die „normale“ Privathaftpflicht, die viele Bürger haben, reguliert solche „Golfschäden“ häufig nicht, was im Vorfeld vom Golfspieler selbst geprüft werden sollte.
Zur Förderung des Golfspiels wurde von Seiten des DGV´s vor vielen Jahren entschieden, diese oft bestehende Versicherungslücke (gerade bei sog. abirrenden Golfbällen) durch eine Auffanglösung zu schließen, die jetzt ab dem 1. Januar 2022 neu ausgerichtet wird. Der Versicherungsschutz über den DGV besteht nur, sofern kein anderer Versicherungsschutz vorgeht, bspw. die Privathaftpflichtversicherung des Schädigers. Der Schädiger muss also zunächst den Schaden bei seinem eigenen Haftpflichtversicherer melden. Lehnt der Privathaftpflichtversicherer gegenüber dem Schädiger die Eintrittspflicht ab, kann der Schaden hier gemeldet werden.
Zur Neuregelung: Zukünftig ist nicht mehr jedes Golfclubmitglied, das auf einer Anlage in Deutschland Golf spielt, automatisch über den DGV haftpflichtversichert.
Warum? Die zu regulierenden Schäden der letzten Jahre und die dynamisch steigende, vom DGV zu zahlende Gesamtprämie standen in keinem tragbaren Verhältnis mehr. Nicht einfach ist es, in einem solchen Umfeld einen guten, d. h. wirklich passenden und „robusten“ Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Das war und ist uns aber wichtig. Gemeinsam mit dem Partner HanseMerkur hat der DGV ab 2022 den neuen Haftpflichtschutz DGV-GolfProtect als ein Angebot entwickelt und dabei den Leistungsumfang sogar verbessert. | |