Liebe Golferinnen und Golfer,

mit der ab dem 30.05.2020 gültigen Verordnung, ist es dem Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt, Wettbewerbe unter Einhaltung eines Hygienekonzepts durchzuführen. Im Anhang finden Sie das Hygienekonzept des Kölner Golfclubs >>  sowie die erforderlichen Neuerungen für Wettspiele und die Nutzung der Sanitäranlagen >>. Wir bitten Sie das Konzept gründlich durchzulesen und die darin vorgeschriebenen Regeln zu befolgen.

Ab kommenden Dienstag, den 02.06.2020, werden wir wieder Turniere anbieten.

Im Anschluss an die Turniere werden keine Siegerehrungen stattfinden. Preise werden auf die Karte gebucht bzw. am Counter zur Abholung bereitgestellt. Die Turnierauswertung wird im Anschluss an das Turnier online einzusehen sein.

Die Umkleideräume sind ebenso ab Dienstag wieder für Sie geöffnet. Bitte beachten Sie auch hier die Vorschriften aus unserem Hygienekonzept.

Wir bedanken uns für Ihre aktive Mithilfe und Umsetzung der Maßnahmen und wünschen Ihnen viel Erfolg bei den anstehenden Turnieren.

Registergericht: Amtsgericht Köln / HRA 28742
Steuernummer: 223/5811/4991

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