|  |  |  |  |  | |  | | AKTUELLE MITGLIEDERINFORMATION - 05.02.2021 | |  | | Liebe Mitglieder,
wir hoffen, Sie haben die letzte Zeit trotz der schwierigen Umstände gut überstanden.
Noch immer wissen wir nicht, ab wann der Lockdown endlich sein Ende findet und wir wieder für Sie öffnen dürfen. Derzeitig hoffen wir noch auf den 15. Februar. Unter welchen Voraussetzungen wir wiedereröffnen dürfen, ist auch noch nicht bekannt. Derzeitig gehen wir von der gleichen Handhabe wie vor dem derzeitigen Lockdown aus.
Für Ihre Unterstützung und Ihre Solidarität in den letzten Wochen möchten wir uns sehr herzlich bedanken.
Wie bereits im ersten Lockdown bleiben wir auch während der derzeitigen Schließung nicht von fortlaufenden Kosten verschont. Die Inanspruchnahme der staatlichen Überbrückungshilfen blieb uns bisher leider verwehrt.
Kosten für die Platzpflege, Einhaltung von Leasingverträgen, Pacht und Instandhaltung, Mitarbeiterkosten Greenkeeper sowie enorme Umsatzeinbußen (da es bereits seit Monaten keinerlei Greenfee oder Gästeeinnahmen mehr gibt), stellen uns vor eine wirtschaftliche Herausforderung.
Während der ersten Schließung im Jahr 2020 hat der Kölner Golfclub für alle Spielberechtigten ein Konzept für verschiedene Rückerstattungsoptionen erarbeitet. Der Großteil der anderen Golfclubs hat währenddessen keine Ersatzleistung angeboten. Als Kölner Golfclub streben wir nach einer gerechten Lösung. Deshalb möchten wir Ihnen erneut nachfolgendes Angebot für eine Ersatzleistung anbieten:
Die Berechnungsgrundlage für Ihren Ausgleich (≈“Nettoschließung“) basiert auf den Tagen, die der Kölner Golfclub Corona-bedingt geschlossen sein musste, abzüglich der Tage, an denen die Anlage witterungsbedingt ohnehin gesperrt gewesen wäre. Der Bemessungszeitraum wird vorerst bis zum 14. Februar befristet. | |  |  |
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 |  |  |  |  | |  |  | | Sie können unter den folgenden Optionen für die Dauer der „Nettoschließung“ auswählen:
1. Ich möchte meinen Beitrag in Form von Balltoken auf meine DGV-/KGC-Karte gebucht bekommen.
2. Ich möchte einen Gutschein, der im Kölner Golfclub für folgende Leistungen einlösbar ist: Greenfee, Anzahlung für die Jahresballflatrate, oder Buggyfahrten.
Der Gutschein kann nicht auf die DGV-Karte übertragen werden und ist für keinerlei weitere Verwendungszwecke als die oben aufgeführten nutzbar.
3. Ich möchte ab Januar 2022 für die Dauer beitragsfrei spielen.
4. Ich möchte den Kölner Golfclub gerne mit meinem Mitgliedsbeitrag unterstützen und verzichte auf eine Rückvergütung.
Bitte melden Sie sich HIER an und wählen Sie Ihre bevorzugte Variante aus.
Die Rückmeldung ist bis spätestens zum 31. März 2021 und ausschließlich online über PcCaddie möglich.
Nach erfolgreicher Rückmeldung erhalten Sie, wie bei einer Turnieranmeldung, unmittelbar nach der Meldung eine Anmeldebestätigung. Zudem können Sie Ihre Anmeldung für die Rückerstattung in Ihren „Events“ einsehen.
In Ausnahmefällen, sofern Sie keinen PC zur Verfügung haben, können Sie uns auch telefonisch kontaktieren, sobald wir wieder geöffnet haben dürfen.
Die Rückmeldung via Post, E-Mail, Fax, o.ä. wird nicht akzeptiert und gilt als nicht erfolgt.
Sollten Sie bis zum 31. März 2021 keinen unserer Vorschläge ausgewählt haben, werden wir Ihnen den gezahlten Beitrag in Token auf Ihre Karte buchen.
Die zu berechneten Tage werden wir bei Wiedereröffnung unserer Anlage in einem gesonderten Newsletter bekanntgeben. | |  |  |
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 |  | |  | |  | | Bis zu einem hoffentlich baldigen Wiedersehen, wünschen wir Ihnen und Ihren Familien alles Gute und vor allem Gesundheit. | |
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 | Registergericht: Amtsgericht Köln / HRA 28742 Steuernummer: 223/5811/4991
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