WICHTIGE INFORMATION!

Liebe Mitglieder,


die aktuelle Situation ist für uns alle nicht einfach. Die gegenwärtige Corona-Krise lässt sich wohl nur durch Solidarität überstehen und hoffentlich schnell besiegen. Nicht nur Golfsport verbindet. Auch schwere Zeiten tun es.

Die aktuellen Ereignisse und Auswirkungen auf unser alltägliches Leben überschlagen sich täglich. Wir befinden uns im engen Austausch mit der Stadt Köln, der PGA of Germany und weiteren Experten, um die Auswirkungen für unseren Kölner Golfclub zu analysieren und um uns bestmöglich verhalten zu können.

Gerne möchten wir Ihnen nachfolgend Antworten zu häufig gestellten Fragen übermitteln.

Warum hat der Kölner Golfclub temporär geschlossen?
Mit dem Erlass vom 16.03.2020 hat die Bundesregierung Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. Die Bundesländer haben als notwendige Maßnahme zur Eindämmung einer weiteren Verbreitung des Coronavirus unter anderem die Schließung von Sportstätten, zu denen auch Golfplätze gehören, angeordnet. Ihre Gesundheit geht vor, weshalb wir die Anordnung unmittelbar befolgt haben.

Ist die Golfplatzanlage nebst Clubhaus dennoch zugänglich?

Wir sehen uns dazu gezwungen anzuordnen, dass gesamte Gelände einschließlich des Clubhauses des Kölner Golfclubs nicht zu betreten. Ein Verstoß bedeutet ein Verstoß gegen § 75 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Bei Verstößen ist mit Bußgeldern zu rechnen. Dies wird durch das Ordnungsamt der Stadt Köln in regelmäßigen Abständen kontrolliert.

 

Wie lange bleibt der Kölner Golfclub geschlossen?
Aus aktueller Sicht ist von einer Schließung bis 19. April 2020 auszugehen. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

Was passiert mit meinen Beiträgen in der Zeit, in der ich den Golfplatz nicht nutzen kann?

Wir bedauern die vorübergehende Schließung wirklich sehr und können die Sorgen unserer Mitglieder nachempfinden. In der Zeit, in der wir Ihnen aufgrund der behördlichen Anordnung unseren Golfplatz nicht zur Verfügung stellen können, soll Ihnen natürlich kein Nachteil entstehen. Gerne möchten wir Ihnen für den Zeitraum, in dem Sie unsere gesamte Anlage nicht nutzen können, einen fairen Ausgleich anbieten: Wir werden wie gewohnt die Beiträge abbuchen und Ihre Mitgliedschaft beitragsfrei um die Dauer der Schließung verlängern. Dies geschieht selbstverständlich automatisch. Damit geht die spielfreie Zeit nicht zu Ihren Lasten.

Warum muss ich meine Beiträge zahlen, obwohl der Golfplatz geschlossen hat?
Die Zeiten in der Corona-Krise sind für uns alle nicht einfach. Gerade jetzt heißt es zusammenhalten! Auch ein Golfplatz unterliegt den betriebswirtschaftlichen Grundlagen und ist auf regelmäßige Einnahmen angewiesen um die laufenden Kosten zu bedienen. Eine Schließung des Golfplatzes bedeutet leider nicht, dass damit die Betriebskosten minimiert werden. Mietzahlungen, Leasingraten und ein Großteil der Löhne und Gehälter müssen selbstverständlich weiterhin bedient werden. Um dies leisten zu können, sind wir auf regelmäßige Einnahmen angewiesen. Jedoch entsteht Ihnen kein Nachteil, da wir Ihnen einen fairen Ausgleich schaffen.

Was passiert, während die gesamte Anlage des Kölner Golfclubs geschlossen ist?
Natürlich nutzen wir diese Zeit, gründliche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen, um bei einer Änderung der behördlichen Anordnungen schnellstmöglich wieder einsatzbereit für Sie zu sein. Des Weiteren arbeitet unsere Greenkeeper-Mannschaft daran, unseren außergewöhnlich hohen Qualitätsstandard des Golfplatzes aufrecht zu halten und es werden die notwendigen Unterhaltungsarbeiten am Platz durchgeführt.

Besteht ein besonderes oder verlängertes Rücktrittsrecht bzw. Sonderkündigungsrecht?
Nein, ein besonderes oder verlängertes Rücktrittsrecht oder auch ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.

Registergericht: Amtsgericht Köln / HRA 28742
Steuernummer: 223/5811/4991

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