Liebe Mitglieder,

mit großen Erwartungen haben wir den heutigen Tag verfolgt. Nach diversen Gesprächen mit dem Golfverband NRW haben wir uns erhofft unsere Anlage am Montag den 4. Mai wieder öffnen zu dürfen. 

Leider mussten wir mit Enttäuschung vernehmen, dass unsere Anlage leider noch geschlossen bleiben muss. Laut heutigem Statement des Ministerpräsidenten des Landes NRW wird erst am Mittwoch den 06. Mai über die erstellten Rahmenbedingungen der Fachministerkonferenz (Sport) entschieden. 

Somit bedeutet es für uns alle leider weiterhin geduldig zu bleiben. Sollte es in den nächsten Tagen zu neuen Informationen kommen, werden wir Sie umgehend informieren. 

Um Ihnen die Zeit bis zu einer möglichen Öffnung zu verkürzen, möchten wir Ihnen schon heute die von uns in Zusammenarbeit mit dem DGV erstellten Maßnahmen unter Anforderung des COVID-19 Gesundheitsschutzes ans Herz legen. Wir bitten Sie hier um Ihre aktive Mithilfe, um einen reibungslosen Spielbetrieb zu ermöglichen.

Bis wir Sie wieder im Kölner Golfclub begrüßen dürfen, wünschen wir Ihnen und Ihren Familien alles Gute und vor allem Gesundheit.



Bis hoffentlich ganz bald im Kölner Golfclub

Registergericht: Amtsgericht Köln / HRA 28742
Steuernummer: 223/5811/4991

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