| WICHTIGE INFORMATION!
Liebe Mitglieder,
laut der aktuellen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 30. November 2020 in der ab dem 16. Dezember 2020 gültigen Fassung gilt folgender Beschluss:
§ 9 Sport (1)
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis und Golf.
Aufgrund der Vorgaben der Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellen wir den gesamten Golfbetrieb ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020, bis voraussichtlich zum 10. Januar 2021 ein.
Daher muss ab Mittwoch die gesamte Anlage des Kölner Golfclubs geschlossen werden (Sekretariat, 18-Loch Plätze, 9-Loch-Kurzplatz, Driving Range, Übungsanlagen, Golfschule, Restaurant und Hotelbetrieb).
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